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Artikel 19 - Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)

Artikel 19 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes


Artikel 19 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 FeuerschStG § 3, mWv. 1. Januar 2011 § 11

Das Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2010

1.
Dem § 3 werden folgende Absätze angefügt:

„(4) Das der Steuerberechnung zu Grunde zu legende Entgelt darf nicht um die für die Rückversicherungen gezahlten Versicherungsentgelte gekürzt werden.

(5) In anderer Währung ausgedrückte Beträge sind nach den für die Umsatzsteuer geltenden Vorschriften umzurechnen."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2011

2.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „2 und 3" durch die Angabe „2 bis 4" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Zerlegung wird von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt. Dabei sind unter Berücksichtigung des jeweiligen Vorjahresergebnisses Zerlegungsanteile festzulegen. Nach diesen Zerlegungsanteilen wird die durch das Bundeszentralamt für Steuern verwaltete Feuerschutzsteuer auf die Länder verteilt und entsprechend dem monatlichen Aufkommen in Teilbeträgen bis zum 15. des folgenden Monats an die Länder überwiesen. Bis zur Ermittlung der endgültigen Zerlegungsanteile für das Vorjahr sind die bisherigen Zerlegungsanteile vorläufig zu Grunde zu legen."

c)
Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Für die Abrechnung und den Vollzug der Zerlegung des Aufkommens an Feuerschutzsteuer vor dem 1. Januar 2011 findet Absatz 3 in der am 31. Dezember 2010 geltenden Fassung weiterhin Anwendung."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 19 JStG 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 JStG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 32 JStG 2010 Inkrafttreten
... 23 und 24 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. (4) Die Artikel 12 und 19 Nummer 1 treten mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft. (5) Artikel 1 Nummer 1, 11 ... 42, Artikel 4 Nummer 1 bis 8 Buchstabe b, Nummer 9, 10, 11 Buchstabe a, Nummer 12 und 13, Artikel 19 Nummer 2 sowie Artikel 26 Nummer 2 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. (6) Artikel 21 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 14 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt ...