Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2011 (SGB3EntGV 2011 k.a.Abk.)

V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833 (Nr. 62); aufgehoben durch § 3 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 860-3-26-7 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2011 SGB3EntGV 2010

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010 vom 16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3908) außer Kraft.



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