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§ 12a - Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG)

Artikel 3 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900, 1921 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2010; FNA: 660-8 Bundesbürgschaften
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§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds



Zielausstattung ist die Summe der Jahresbeiträge, die von Wertpapierinstituten unter Einzelaufsicht und Unionszweigstellen nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 sowie nach § 12b und der Rechtsverordnung nach § 12g bis zum 31. Dezember 2024 zu erbringen sind.





 

Frühere Fassungen von § 12a RStruktFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.04.2022Artikel 3 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung
vom 25.03.2022 BGBl. I S. 571
aktuell vorher 26.06.2021Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 990
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 3 BRRD-Umsetzungsgesetz
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
aktuellvor 01.01.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12a RStruktFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a RStruktFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RStruktFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 RStruktFG Informations- und Verschwiegenheitspflichten (vom 01.01.2018)
... mitteilen, die ihr im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen nach den §§ 12 bis 12c des Restrukturierungsfondsgesetzes in Verbindung mit der Restrukturierungsfonds-Verordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 4 AbwMechG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... an die Sicherheiten nach den Sätzen 4 und 5 Einzelheiten festlegen." 18. § 12a wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... Pauschalbeträge vorgesehen werden." 20. Die §§ 12a bis 12c werden wie folgt gefasst: „§ 12a Zielausstattung des ... 20. Die §§ 12a bis 12c werden wie folgt gefasst: „ § 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds Zielausstattung ist die Summe der ... Institute" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „Instituten nach § 12a Absatz 3 Satz 2 und nach § 12f Absatz 1" durch die Wörter „beitragspflichtigen ...
Artikel 6 AbwMechG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... mitteilen, die ihr im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen nach den §§ 12 bis 12c des Restrukturierungsfondsgesetzes in Verbindung mit der Restrukturierungsfonds-Verordnung ...

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 3 BRRDUG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... 12 Mittel des Restrukturierungsfonds; Jahresbeiträge; Sonderbeiträge § 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds § 12b Jahresbeiträge  ... Bedingungen. Für die Zielausstattung und die Berechnung der Beiträge nach den §§ 12a bis 12c gelten Übertragungen von Mitteln auf den einheitlichen Abwicklungsfonds durch die ... abgestimmte Anlagerichtlinie." 15. Nach § 12 werden die folgenden §§ 12a bis 12j eingefügt: „§ 12a Zielausstattung des ... Nach § 12 werden die folgenden §§ 12a bis 12j eingefügt: „ § 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds (1) Die Zielausstattung des ... verfügbaren Mittel des Restrukturierungsfonds unter der Zielausstattung gemäß § 12a liegen. (2) Der Gesamtbetrag der Jahresbeiträge aller beitragspflichtigen ... Mittel nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 Satz 1 unter die Zielausstattung gemäß § 12a , haben die beitragspflichtigen Institute erneut Jahresbeiträge zu leisten, bis die ... 2. das Verfahren sowie Art, Umfang und Häufigkeit der von den Instituten nach § 12a Absatz 3 Satz 2 und nach § 12f Absatz 1 zu übermittelnden Informationen, 3. die ...
Artikel 5 BRRDUG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... durch die Wörter „, zur Erhebung von Beiträgen nach den §§ 12 bis 12c des Restrukturierungsfondsgesetzes und zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sanierungs- ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 4 FMSANeuOG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... mitteilen, die ihr im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen nach den §§ 12 bis 12c des Restrukturierungsfondsgesetzes in Verbindung mit der Restrukturierungsfonds-Verordnung ...

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung
G. v. 25.03.2022 BGBl. I S. 571
Artikel 3 ERP-WPG2022uaÄndG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Anstalt übertragen." 4. In § 12a werden die Wörter „der Kommission vom 21. Oktober 2014 zur Ergänzung der ...