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§ 12d - Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG)

Artikel 3 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900, 1921 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2010; FNA: 660-8 Bundesbürgschaften
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§ 12d (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 12d RStruktFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 4 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 3 BRRD-Umsetzungsgesetz
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
aktuellvor 01.01.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12d RStruktFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12d RStruktFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RStruktFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 4 AbwMechG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
...  b) Die Angaben zu den §§ 12b bis 12e werden wie folgt gefasst: „§ 12b Jahresbeiträge der ... der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen § 12d (weggefallen) § 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § ... für die sie erhoben worden sind, verbleiben im Restrukturierungsfonds." 21. § 12d wird aufgehoben. 22. § 12e wird wie folgt geändert: a) Die ... In Nummer 3 wird nach den Wörtern „eine Kreditaufnahme" die Angabe „nach § 12d " gestrichen. b) Dem Absatz 6 wird folgender Satz vorangestellt:  ... „§ 17 Übergangsvorschriften (1) Für Kredite, die nach § 12d dieses Gesetzes in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung aufgenommen wurden, kann die ...

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 3 BRRDUG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
...  § 12b Jahresbeiträge § 12c Sonderbeiträge § 12d Kredite § 12e Einnahmen von in Abwicklung befindlichen Instituten oder ... Anlagerichtlinie." 15. Nach § 12 werden die folgenden §§ 12a bis 12j eingefügt: „§ 12a Zielausstattung des ... außerdem zur Deckung von Tilgung, Zinsen und Kosten aus der Aufnahme von Krediten nach § 12d erheben. (2) Die Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen besteht für alle ... sie erhoben worden sind, verwendet worden sind, verbleiben im Restrukturierungsfonds. § 12d Kredite (1) Ist eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge ... nach § 12c nicht unmittelbar verfügbar sind und 3. eine Kreditaufnahme nach § 12d nicht zu angemessenen Bedingungen unmittelbar möglich ist. (2) Der ... Die vorübergehend zur Verfügung gestellten Mittel gelten als Kredit im Sinne von § 12d und sind wie ein Kredit zuzüglich eines Zinssatzes in angemessener Höhe, der von der von ...