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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Weingesetzes



(2125-5-7)

Das Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1136) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden in der den § 53 betreffenden Zeile die Wörter „oder Unionsrecht" angefügt.

2.
In § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2, § 3 Absatz 5 und 6, § 3a, § 3b Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1, § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 2, § 8c Absatz 2, § 13 Absatz 1, § 16 Absatz 3 Nummer 1a und Absatz 4, § 17 Absatz 3, § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 21 Absatz 3, § 22a Absatz 1, § 22d Nummer 1, § 23 Absatz 1, § 25 Absatz 2 Nummer 1, § 26 Absatz 1, § 27 Absatz 1 Satz 1, § 31 Absatz 1, § 33 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2, § 34 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 1 Nummer 2, § 36 Absatz 1 Nummer 1, § 48 Absatz 1 Nummer 3 und 4, § 49 Nummer 6 und 7, § 50 Absatz 2 Nummer 12 und § 51 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

3.
In § 2 werden

a)
in Nummer 1 nach den Wörtern „Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,

b)
in Nummer 4, 5 und 6 die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt und

c)
in Nummer 21

aa)
nach den Wörtern „Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und

bb)
die Wörter „Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Zollgebiet der Europäischen Union" ersetzt.

4.
In § 22c werden

a)
in Absatz 1 und Absatz 6 die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt und

b)
in Absatz 8 Nummer 3 nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

5.
In § 53 werden

a)
der Überschrift die Wörter „oder Unionsrechts" angefügt,

b)
in den Absätzen 1 bis 3 jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,

c)
in Absatz 4 die Wörter „Richtlinien oder Entscheidungen der Organe der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Richtlinien, Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Union" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Weingesetzes
B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66
Bekanntmachung WeinGNB
... August 2010 (BGBl. I S. 1136), 14. den am 15. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 3 des eingangs genannten Gesetzes. Die Bundesministerin für Ernährung, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...