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Artikel 10 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Düngegesetzes


Artikel 10 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 DüG § 1, § 3, § 9, § 13, § 14, § 12, § 15

(7820-15)

Das Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 953) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nummer 4, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, §§ 9, 13 und 14 Absatz 2 Nummer 6 werden jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" und die Wörter „Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

2.
In § 12 werden

a)
in Absatz 1 nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und

b)
in Absatz 6

aa)
die Wörter „Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Union" und

bb)
die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission"

ersetzt.

3.
In § 15 werden

a)
in Absatz 1 die Wörter „Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt,

b)
in Absatz 2 Nummer 1 und 2 jeweils nach den Wörtern „Europäische Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,

c)
in Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Rechtsakten von Organen der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Union" ersetzt und

d)
in Absatz 4 die Wörter „Richtlinien oder Entscheidungen der Organe der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Richtlinien oder Beschlüsse der Europäischen Union" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 886
Eingangsformel 1. DüMVÄndV 1)
... des Artikels 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284) und des Artikels 10 Nummer 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), jeweils in Verbindung mit § 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... (83) Das Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...