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Artikel 15 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes


Artikel 15 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 LegRegG § 1, § 5, § 7, § 9

(7824-7)

Das Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894), das zuletzt durch das Gesetz vom 10. Februar 2008 (BGBl. I S. 130) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder Europäischen Union" eingefügt.

2.
§ 5 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
registrierte Daten den zuständigen Behörden anderer Länder und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten), dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) und den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, soweit dies zur Erfüllung von durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 Satz 1 vorgeschriebene Berichts- und Mitteilungspflichten erforderlich ist."

3.
In § 7 Absatz 3 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.

4.
In § 9 Satz 1 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Artikel 2 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
... vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...