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Artikel 16 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung des Tierzuchtgesetzes


Artikel 16 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 TierZG § 2, § 3, § 7, § 8, § 12, § 13, § 15, § 18, § 20, § 22, § 27, § 5, § 9, § 19, § 23, § 25, § 30

(7824-8)

Das Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294), das durch die Verordnung vom 20. August 2008 (BGBl. I S. 1749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird in der § 30 betreffenden Zeile das Wort „Gemeinschaftsrechts" durch das Wort „Unionsrechts" ersetzt.

2.
In § 2 Nummer 18 Buchstabe b und im abschließenden Satzteil werden jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

3.
In § 3 Absatz 1, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3 und 5, § 12 Satz 1 Nummer 2, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 4, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3, §§ 20 und 22 Absatz 1 Satz 1 sowie in § 27 Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

4.
In § 5 werden

a)
in Absatz 4 Satz 1 nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,

b)
in Absatz 5 die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.

5.
In § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden

a)
die Wörter „Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Einrichtungen der Europäischen Union" ersetzt und

b)
nach den Wörtern „Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

6.
In § 19 Absatz 1 werden

a)
jeweils in Satz 1 Nummer 1 und Satz 3 nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und

b)
in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

7.
In § 23 werden

a)
in Absatz 3

aa)
nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und

bb)
die Wörter „der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „der Europäischen Kommission" ersetzt und

b)
in Absatz 4 Satz 1 die Wörter „der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „der Europäischen Kommission" ersetzt.

8.
In § 25 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.

9.
In § 30 werden in der Überschrift und in Absatz 3 jeweils das Wort „Gemeinschaftsrechts" durch das Wort „Unionsrechts" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 25 BQFGEG Änderung des Tierzuchtgesetzes
... Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...