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Artikel 27 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 27 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes


Artikel 27 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 RiFlEtikettG § 1, § 2, § 3a, § 4a, § 8, § 9, § 10, § 4, § 6, § 7

(7847-19)

Das Rindfleischetikettierungsgesetz vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2539) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Bezeichnung des Gesetzes werden

a)
in der Langbezeichnung nach den Wörtern „der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und

b)
der Klammerzusatz „(Rindfleischetikettierungsgesetz)" durch den Klammerzusatz „(Rindfleischetikettierungsgesetz - RiFlEtikettG)" ersetzt.

2.
In § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und 2, § 3a Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, § 4a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 6, § 8 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 und 3 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

3.
In § 4 werden

a)
in Absatz 1 Nummer 2 die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt und

b)
in Absatz 2 Satz 1 nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

4.
In § 6 Absatz 2 werden

a)
nach den Wörtern „Europäische Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und

b)
die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.

5.
In § 7 Satz 1 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 27 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
V. v. 22.07.2015 BGBl. I S. 1407
Eingangsformel 3. RiFlEtikettStrVÄndV
... Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380), der zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, verordnet das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...