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Zitierungen von Anlage 14a FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14a FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71a FeV Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten (vom 10.12.2020)
... wird erteilt, wenn der Träger der unabhängigen Stelle die Voraussetzungen der Anlage 14a erfüllt und sich dies von der Bundesanstalt für Straßenwesen nach § 72 ... jede Verlängerung hat der Träger der unabhängigen Stelle die Voraussetzungen der Anlage 14a gesondert nachzuweisen. (6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde widerruft ... ernsthafte Bedenken, ob der Träger der unabhängigen Stelle die Voraussetzungen nach Anlage 14a weiterhin erfüllt, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde anordnen, dass der ... der Bundesanstalt für Straßenwesen beizubringen hat, dass er die Voraussetzungen nach Anlage 14a erfüllt. (8) Der Träger der unabhängigen Stelle hat die Kosten zu ...
§ 72 FeV Begutachtung (vom 10.12.2020)
... vom 11. März 2020 (VkBl. S. 215) geändert worden ist, 4. die in der Anlage 14a Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Träger unabhängiger Stellen für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  b) Nach der Angabe zu Anlage 14 wird folgende Angabe eingefügt: „ Anlage 14a Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle ... wird erteilt, wenn der Träger der unabhängigen Stelle die Voraussetzungen der Anlage 14a erfüllt und sich dies von der Bundesanstalt für Straßenwesen nach § 72 ... jede Verlängerung hat der Träger der unabhängigen Stelle die Voraussetzungen der Anlage 14a gesondert nachzuweisen. (6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde ... ernsthafte Bedenken, ob der Träger der unabhängigen Stelle die Voraussetzungen nach Anlage 14a weiterhin erfüllt, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde anordnen, dass der ... der Bundesanstalt für Straßenwesen beizubringen hat, dass er die Voraussetzungen nach Anlage 14a erfüllt. (8) Der Träger der unabhängigen Stelle hat die Kosten zu ... bb) Folgende Nummern 4 und 5 werden angefügt: „4. die in der Anlage 14a Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Träger unabhängiger Stellen für die ... Nummer 4. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 21. Nach Anlage 14 wird folgende Anlage 14a eingefügt: „Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für ... 21. Nach Anlage 14 wird folgende Anlage 14a eingefügt: „ Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer ...