Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung (1. BAPauschVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 226 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 4 Buchstabe b der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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