| §§ Buzer.de §§ Gesetze ... aktuell, verlinkt, frei verfügbar - Sie blättern noch? (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010) |
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)G. v. 12.04.1976 BGBl. I S. 965; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 31.10.2008 BGBl. I S. 2149; Geltung ab 01.05.1976 FNA: 8051-10; 8 Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung, Eingliederung Behinderter 80 Arbeitsrecht und Arbeitsschutz 805 Arbeitsschutz 8051 Jugendarbeitsschutz Änderungen / Synopse | 37 Gesetze verweisen aus 53 Artikeln auf Jugendarbeitsschutzgesetz Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1 Geltungsbereich(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung, 2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis. (2) Dieses Gesetz gilt nicht 1. für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich a) aus Gefälligkeit, b) auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, c) in Einrichtungen der Jugendhilfe, d) in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter erbracht werden, 2. für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt. |