| §§ Buzer.de §§ Gesetze ... aktuell, verlinkt, frei verfügbar - Sie blättern noch? (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 11, S. 253-280, ausgegeben am 17.03.2010) |
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)G. v. 12.04.1976 BGBl. I S. 965; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 31.10.2008 BGBl. I S. 2149; Geltung ab 01.05.1976 FNA: 8051-10; 8 Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung, Eingliederung Behinderter 80 Arbeitsrecht und Arbeitsschutz 805 Arbeitsschutz 8051 Jugendarbeitsschutz Änderungen / Synopse | 37 Gesetze verweisen aus 53 Artikeln auf Jugendarbeitsschutzgesetz Dritter Abschnitt Beschäftigung JugendlicherZweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen§ 24 Arbeiten unter Tage(1) Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten unter Tage beschäftigt werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahre, 1. soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist, 2. wenn sie eine Berufsausbildung für die Beschäftigung unter Tage abgeschlossen haben oder 3. wenn sie an einer von der Bergbehörde genehmigten Ausbildungsmaßnahme für Bergjungarbeiter teilnehmen oder teilgenommen haben und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. |