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Synopse aller Änderungen der KonsVerNLDV am 30.12.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Dezember 2025 durch Artikel 14 der 7. StRVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KonsVerNLDV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

KonsVerNLDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2025 geltenden Fassung
KonsVerNLDV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 14 V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Abkommen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
§ 4 Anwendung des Artikels 10 des Abkommens
§ 5 Aufteilung der Gewinne land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat
§ 6 Besteuerung der Gewinne von in den Niederlanden ansässigen Blumenhändlern mit Umsätzen in Deutschland
§ 7 Abfindungen an Arbeitnehmer
§ 8 Anwendungsregelung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 9 Inkrafttreten
(Text neue Fassung)

§ 9 Außerkrafttreten
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 9 Inkrafttreten




§ 9 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 außer Kraft.


 
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