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Artikel 7 - Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung (TestRegG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Kostenordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 KostO § 147

In § 147 Absatz 4 Nummer 6 der Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 78a Abs. 1" durch die Wörter „§ 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 TestRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TestRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 TestRegG Inkrafttreten
... Artikel 1 und 2 Nummer 1 sowie die Artikel 6 bis 9 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 9 EGAUG Änderung der Kostenordnung
... III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt ...