Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 23 - Verwaltungskostengesetz (VwKostG)

G. v. 23.06.1970 BGBl. I S. 821; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
Geltung ab 27.06.1970; FNA: 202-4 Verwaltungsgebühren
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§ 23 Verwaltungsvorschriften



Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen.



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