Artikel 1a - Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (5. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 1a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 BKatV Anlage Nr. 244 - 255

Abschnitt II Unterabschnitt b der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Tatbestands-Nummer 251 wird in Spalte 3 nach der Angabe „§ 48 Abs. 3 Satz 2" die Angabe „§ 48a Abs. 3 Satz 2" eingefügt und nach der Angabe „§ 75 Nr. 4" die Angabe „§ 75 Nr. 13" angefügt.

2.
Nach Tatbestands-Nummer 251 wird folgender Zwischenabschnitt eingefügt:

„251aBegleitetes Fahren ab 17 Jahre Kraftfahr-
zeug der Klasse B oder BE ohne Beglei-
tung geführt
§ 48a Abs. 2 Satz 1
§ 75 Nr. 15
50 €".


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1a Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a 5. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 4 FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2279) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed