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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker (ZuckerMORÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Zucker-Quoten-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 ZuckQuotV § 1, § 2, § 4, § 5, § 6

Die Zucker-Quoten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2601) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Durchführung der Quotenregelung für Zucker."

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
die

a)
Erfassung der Mitteilungen nach Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a bis c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der Angaben über die Zuckererzeugung,

b)
Kontrolle der Mitteilung nach Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007,

c)
Erfassung und Kontrolle der Angaben nach Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker (ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 39) in der jeweils geltenden Fassung,

d)
Mitteilungen nach Artikel 15a Unterabsatz 2 und Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 sowie

e)
Überprüfung der Verpflichtung nach Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006."

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006" durch die Angabe „Artikel 57 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „Artikel 17 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 318/2006" durch die Angabe „Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007" ersetzt.

cc)
In Nummer 4 wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und es wird folgende Nummer 5 angefügt:

„5.
die Verhängung von Sanktionen nach Artikel 11 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006, auch soweit die Abweichungen durch die Bundesanstalt im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Absatz 2 festgestellt worden sind."

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006" durch die Angabe „Artikel 57 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird aufgehoben.

b)
Absatz 4 wird aufgehoben.

4.
Die §§ 5 und 6 werden aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ZuckerMORÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckerMORÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2601), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2295) geändert worden ist, werden die ...