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Artikel 5 - Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (TzWohnVG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 23. Februar 2011 in Kraft.

 
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