Zitierungen von § 1 GebOSt

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GebOSt verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GebOSt selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GebOSt Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 04.07.2020)
... in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung sind anzuwenden, soweit nicht die §§ 1 bis 5 abweichende Regelungen über die Kostenerhebung, die Kostenbefreiung, den Umfang der zu ...
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 5 7. FeVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Anlage (zu § 1 ) der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 ...

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Artikel 4 AutAusbÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 ...

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 12 FZVNEV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 2022 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Unterliegt die Amtshandlung der ...

Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 6 FahrlRNV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 2017 (BGBl. I S. 3232) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „§ 34a des Fahrlehrergesetzes" durch die Wörter ...


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