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§ 15 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 15 Verwertungsnachweis


§ 15 hat 1 frühere Fassung und wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) 1Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises nach dem Muster in Anlage 8 zur Speicherung in den Fahrzeugregistern bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. 2Die Zulassungsbehörde überprüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zum Fahrzeug und zum Halter im Verwertungsnachweis und gibt diesen zurück.

(2) 1Absatz 1 gilt entsprechend, wenn das Fahrzeug zur Entsorgung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verbleibt. 2In diesem Fall tritt an die Stelle des Verwertungsnachweises der nach Artikel 5 Absatz 3 und 5 der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34) in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission vom 19. Februar 2002 über Mindestanforderungen für den gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge ausgestellten Verwertungsnachweis (ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 94) ausgestellte Verwertungsnachweis.

(3) 1Kommt der Halter oder Eigentümer seinen Verpflichtungen nach Absatz 1 oder 2 nicht nach, hat die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufzubieten. 2Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. 3Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

(4) Verbleibt ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e zur Entsorgung in einem Drittstaat, so hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs dies gegenüber der Zulassungsbehörde zu erklären und das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen.

(5) Im Übrigen hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs gegenüber der Zulassungsbehörde bei einem Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu erklären, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist.

(6) Eine Zulassung, Wiederzulassung oder Zuteilung eines Kennzeichens ist abzulehnen, wenn die Zulassungsbehörde Kenntnis davon hat, dass das Fahrzeug

1.
einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen oder

2.
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG behandelt

wurde.


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 23. März 2017 BGBl. I S. 522 m.W.v. 1. Oktober 2017

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Frühere Fassungen von § 15 FZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2017Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 23.03.2017 BGBl. I S. 522

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 15 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15g FZV Antrag auf Außerbetriebsetzung (vom 01.10.2019)
... einschließlich der Kennzeichenreservierung nach § 14 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 bis 5 , nach dem Verfahren des Unterabschnitts 1 beantragen (internetbasierte Außerbetriebsetzung), ... weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt. (3) Die Vorlage eines Verwertungsnachweises nach § 15 Absatz 1 oder 2 , wenn ein solcher ausgestellt wurde, wird ersetzt durch die Erfassung 1. des Datums der ... und 2. der Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder im Fall des § 15 Absatz 2 des Staates, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat. (4) Beantragt ein ...
§ 30 FZV Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister (vom 15.06.2019)
... 27. folgende Daten über den Verwertungsnachweis und die Abgabe von Erklärungen nach § 15 : a) das Datum der Ausstellung des Verwertungsnachweises sowie aa) die ... die Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder bb) im Falle des § 15 Absatz 2 der Staat, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat, oder b) ein ...
§ 31 FZV Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister (vom 15.06.2019)
... 27. folgende Daten über den Verwertungsnachweis und die Abgabe von Erklärungen nach § 15 : a) das Datum der Ausstellung des Verwertungsnachweises sowie aa) die ... die Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder bb) im Falle des § 15 Absatz 2 der Staat, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat, oder b) ein ...
§ 48 FZV Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
...  8. entgegen a) § 5 Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder b) § 15 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, ein Fahrzeug nicht oder nicht ...
Anlage 8 FZV (zu § 15) Verwertungsnachweis (vom 30.03.2019)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 15 werden folgende Angaben eingefügt: „Abschnitt 2a Internetbasierte ... 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden." 10. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Verwertungsnachweis (1) Ist ein ... entsprechend anzuwenden." 10. § 15 wird wie folgt gefasst: „ § 15 Verwertungsnachweis (1) Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten ... gemäß der Richtlinie 2000/53/EG behandelt wurde." 11. Nach § 15 wird folgender Abschnitt eingefügt: „Abschnitt 2a Internetbasierte ... einschließlich der Kennzeichenreservierung nach § 14 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 bis 5 , elektronisch beantragen (internetbasierte Außerbetriebsetzung), wenn die abgestempelten ... Teil I sichtbar wird. (3) Die Vorlage eines Verwertungsnachweises nach § 15 Absatz 1 oder 2 , soweit ein solcher ausgestellt wurde, wird ersetzt durch die elektronische Übermittlung ... und 2. der Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder im Falle des § 15 Absatz 2 des Staates, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat. (4) Ist die elektronische ... folgende Daten über den Verwertungsnachweis und die Abgabe von Erklärungen nach § 15 : a) das Datum der Ausstellung des Verwertungsnachweises sowie aa) ... die Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder bb) im Falle des § 15 Absatz 2 der Staat, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat, oder b) ein ... folgende Daten über den Verwertungsnachweis und die Abgabe von Erklärungen nach § 15 : a) das Datum der Ausstellung des Verwertungsnachweises sowie aa) ... die Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder bb) im Falle des § 15 Absatz 2 der Staat, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat, oder b) ein ... entgegen a) § 5 Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder b) § 15 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, ein Fahrzeug nicht oder nicht ... ein Kennzeichen führt,". f) In Nummer 13 werden die Wörter „oder § 15 Absatz 1 Satz 1 " gestrichen. g) Nummer 14 wird durch die folgenden Nummern 14 und 14a ersetzt: ...
Artikel 5 3. FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... nicht oder nicht ordnungsgemäß außer Betrieb setzen lassen § 15 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 § 48 Nummer 8 Buchstabe b 15 €  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... einschließlich der Kennzeichenreservierung nach § 14 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 bis 5 , nach dem Verfahren des Unterabschnitts 1 beantragen (internetbasierte Außerbetriebsetzung), ... weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt. (3) Die Vorlage eines Verwertungsnachweises nach § 15 Absatz 1 oder 2 , wenn ein solcher ausgestellt wurde, wird ersetzt durch die Erfassung 1. des Datums ... und 2. der Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder im Fall des § 15 Absatz 2 des Staates, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat. (4) Beantragt ein Dritter ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 174 - 185c BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FZV (vom 01.11.2012)
...  180a Verwertungsnachweis nicht vorgelegt § 15 Abs. 1 Satz 1 § 48 Nr. 13 15 €  ...


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