Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 1 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anlage 1 (aufgehoben)


Anlage 1 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 19. Oktober 2012 BGBl. I S. 2232 m.W.v. 1. November 2012

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Anlage 1 FZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2012Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 01.07.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
vom 13.01.2012 BGBl. I S. 103
aktuell vorher 01.02.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
vom 13.01.2012 BGBl. I S. 103
aktuellvor 01.02.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 1 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 03.07.2021)
... sind, bleiben gültig. (2a) Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt und ... vergeben worden ist. Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben im Sinne ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zur Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (aufgehoben)". b) Die Angabe ... a) Die Angabe zur Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (aufgehoben)". b) Die Angabe zur Anlage 3 wird wie folgt gefasst:  ... 2a eingefügt: „(2a) Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt ... im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5. Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben ... im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anzuwenden." 26. Anlage 1 wird aufgehoben. 27. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In der ...

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 3 Satz 5 ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen abstellt,". 15. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:  ... Burgenlandkreis" eingefügt. 16. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:  ... Wort „Vorpommern-Greifswald" ersetzt. 17. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird nach der Angabe „HI ... durch die Wörter „Landkreis Heidekreis" ersetzt. 18. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird nach der Angabe „WW Westerwald ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed