Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
- 1.
- Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
- 2.
- Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
- a)
- A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999
- b)
- AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99
- c)
- AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999
- d)
- A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999
- e)
- AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 FZV Zuteilung von Kennzeichen (vom 01.01.2018) ... nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2 . Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 04.04.2011 BGBl. I S. 549
Artikel 1 1. FZVÄndV ... 1 wird nach der Angabe „§ 12 Absatz 1 und 2 Satz 2" die Angabe „und Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3" eingefügt. 2. In Anlage 2 Nummer 2 Satz 3 werden die ... die Angabe „und Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3" eingefügt. 2. In Anlage 2 Nummer 2 Satz 3 werden die Wörter „Krafträder sowie" gestrichen. ...
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... In § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 12 Absatz 1 und 2 und Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1 und 2 und § 8 Absatz ... 2 wird die Angabe „WZ Wetzlar Lahn-Dill-Kreis" gestrichen. 19. In Anlage 2 Nummer 2 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben. 20. Anlage 4 wird wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_FZV_2011.htm