interne Verweise§ 9 FZV Besondere Kennzeichen (vom 01.01.2018) ... Teil II in Klammern hinter dem Kennzeichen, in den Fällen des § 9 Absatz 1 Satz 2 oder § 9a Absatz 2 Satz 2 hinter dem jeweiligen Kennbuchstaben, zu vermerken. Auch grüne Kennzeichen nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 15.09.2015 BGBl. I S. 1573
Artikel 1 50. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... wie folgt geändert: a) Nach der § 9 betreffenden Zeile wird folgende § 9a betreffende Zeile eingefügt: „§ 9a Kennzeichnung elektrisch ... Zeile wird folgende § 9a betreffende Zeile eingefügt: „§ 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge". b) Die § 50 betreffende ... elektrisch betriebene Fahrzeuge". 2. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a eingefügt: „§ 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge ... 2. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a eingefügt: „§ 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge (1) Auf Antrag wird für ein ... b) Folgender Absatz 10 wird angefügt: „(10) § 9a und Anlage 3a sind mit Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden." 4. ... 4. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 9a Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge Durchmesser 80 mm, ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.07.2017 BGBl. I S. 3090
Artikel 1 2. FZVuGebOStÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... Teil II in Klammern hinter dem Kennzeichen, in den Fällen des § 9 Absatz 1 Satz 2 oder § 9a Absatz 2 Satz 2 hinter dem jeweiligen Kennbuchstaben, zu vermerken. Auch grüne Kennzeichen nach Absatz 2 ... Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden." 6. § 9a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 ist das nach § 8 ...
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