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§ 64l - Kreditwesengesetz (KWG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.07.1985; FNA: 7610-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung



1Für ein Institut, das am 25. März 2009 die Erlaubnis für das Finanzkommissionsgeschäft, den Eigenhandel oder die Finanzportfolioverwaltung hat, gilt die Erlaubnis für die Anlageverwaltung als zu diesem Zeitpunkt erteilt. 2Eine Erlaubnispflicht für die Anlageverwaltung besteht nicht für solche Produkte, für die bis zum 24. September 2008 ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.



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Frühere Fassungen von § 64l KWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.03.2009Artikel 2 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 607

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 64l KWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64l KWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
Artikel 8 Brexit-StBG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Anhörung getroffen und öffentlich bekannt gegeben werden." 7. Nach § 64l wird folgender § 64m eingefügt: „§ 64m Übergangsvorschrift ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 2 PfandBFEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... wird nach der Angabe zu § 64k folgende Angabe eingefügt: „§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung". 2. In ... oder nicht rechtzeitig erstattet." 20. Nach § 64k wird folgender § 64l eingefügt: „§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die ... 20. Nach § 64k wird folgender § 64l eingefügt: „§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung Für ein ...

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 1 2. BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... interoperablen Systemen". f) Nach der Angabe zu § 64l wird folgende Angabe eingefügt: „§ 64m Übergangsvorschriften zum ... 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt. 44. Nach § 64l wird folgender § 64m eingefügt: „§ 64m Übergangsvorschriften ...