Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 48n KWG vom 01.01.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 48n KWG, alle Änderungen durch Artikel 2 BRRDUG am 1. Januar 2015 und Änderungshistorie des KWG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 48n KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
§ 48n KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 48n Unterrichtung


(Text neue Fassung)

§ 48n (aufgehoben)


vorherige Änderung

Über den Erlass einer Übertragungsanordnung und Maßnahmen nach § 48l Absatz 1 und 2 sowie § 48m Absatz 6 bis 9 unterrichtet die Bundesanstalt nach Maßgabe des § 46d Absatz 1 und 2 die zuständigen Behörden der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.



 
(heute geltende Fassung)