KWG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.03.2016 geltenden Fassung | KWG n.F. (neue Fassung) in der am 17.03.2016 geltenden Fassung durch Artikel 12 G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396 |
---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen § 1 Begriffsbestimmungen § 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EG) Nr. 1060/2009 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute § 1b (aufgehoben) § 2 Ausnahmen § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören § 2b Rechtsform § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften § 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften § 3 Verbotene Geschäfte § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 5 (weggefallen) § 6 Aufgaben § 6a Besondere Aufgaben § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung § 7c Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenausschuss § 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis § 8b (aufgehoben) § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute § 8d (aufgehoben) § 8e Aufsichtskollegien § 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen § 9 Verschwiegenheitspflicht Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Unternehmen 1. Eigenmittel und Liquidität § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung § 10b (aufgehoben) § 10c Kapitalerhaltungspuffer § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute § 10i Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung § 11 Liquidität § 12 (aufgehoben) § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen 2. Kreditgeschäft § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung § 13a (aufgehoben) § 13b (aufgehoben) § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen § 13d (aufgehoben) § 14 Millionenkredite § 15 Organkredite § 16 (weggefallen) § 17 Haftungsbestimmung § 18 Kreditunterlagen | |
(Text alte Fassung) § 18a (aufgehoben) | (Text neue Fassung) § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung |
§ 18b (aufgehoben) § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18 Absatz 1 § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14 § 20a (aufgehoben) § 20b (aufgehoben) § 20c (aufgehoben) § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18 Absatz 1 § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite 2a. Refinanzierungsregister § 22a Registerführendes Unternehmen § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte § 22c Refinanzierungsmittler § 22d Refinanzierungsregister § 22e Bestellung des Verwalters § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt § 22g Aufgaben des Verwalters § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen § 22i Vergütung des Verwalters § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters § 22n Rechtsstellung des Sachwalters § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr 3. Kundenrechte § 22p (aufgehoben) 4. Werbung und Hinweispflichten der Institute § 23 Werbung § 23a Sicherungseinrichtung 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen § 24 Anzeigen § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung § 25a Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung § 25c Geschäftsleiter § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan § 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung 5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute § 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr § 25h Interne Sicherungsmaßnahmen § 25i Vereinfachte Sorgfaltspflichten § 25j Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung § 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten § 25l Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten § 25m Verbotene Geschäfte § 25n Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft 5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten 5c. Offenlegung § 26a Offenlegung durch die Institute 6. Prüfung und Prüferbestellung § 27 (aufgehoben) § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen § 29 Besondere Pflichten des Prüfers § 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten 7. Befreiungen § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute 1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb § 32 Erlaubnis § 33 Versagung der Erlaubnis § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union § 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis § 36 Abberufung von Geschäftsleitern und von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans § 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte § 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung 2. Bezeichnungsschutz § 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier" § 40 Bezeichnung "Sparkasse" § 41 Ausnahmen § 42 Entscheidung der Bundesanstalt § 43 Registervorschriften 3. Auskünfte und Prüfungen § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und von in die Aufsicht auf zusammengefasster Basis einbezogenen Unternehmen § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen § 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen 4. Maßnahmen in besonderen Fällen § 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität § 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften § 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln § 45c Sonderbeauftragter § 46 Maßnahmen bei Gefahr § 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings § 46b Insolvenzantrag § 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge § 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs § 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs §§ 47 bis 47j (aufgehoben) § 48 (weggefallen) 4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems §§ 48a bis 48s (aufgehoben) § 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken 5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten § 49 Sofortige Vollziehbarkeit § 50 (weggefallen) § 51 Umlage und Kosten Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Fünfter Abschnitt Sondervorschriften § 52 Sonderaufsicht § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Sechster Abschnitt Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien § 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen § 53f Aufsichtskollegien § 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien § 53h Liquidität § 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung § 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen § 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln § 53m Inhalt des Zulassungsantrags § 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis § 54a Strafvorschriften § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite § 56 Bußgeldvorschriften §§ 57 und 58 (weggefallen) § 59 Geldbußen gegen Unternehmen § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute § 62 Überleitungsbestimmungen § 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften) § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost § 64a (aufgehoben) § 64b (aufgehoben) § 64c (aufgehoben) § 64d (aufgehoben) § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009 § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung § 64m (aufgehoben) § 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts § 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz § 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz § 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz § 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz § 64s Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten § 64u *) Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz § 64t Übergangsvorschrift zur Verordnung (EU) Nr. 1060/2009 § 65 (Inkrafttreten) Anhang I Informationsbogen für den Einleger | |
§ 18a (aufgehoben) | § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung |
(1) bis (10) (nicht belegt) (11) 1 Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über die nach Absatz 6 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Darlehensvergabe befassten internen und externen Mitarbeiter zu erlassen. 2 Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen. |