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§ 1 - Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (5. AusbBerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 14.02.2011 BGBl. I S. 264 (Nr. 7)
Geltung ab 26.02.2011; FNA: 806-22-9-4 Berufliche Bildung

§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin



Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.

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