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Änderung § 3 Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 01.01.2018

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4019

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Rechts- und Fachaufsicht


(Text alte Fassung)

Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.

(Text neue Fassung)

1 Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. 2 Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.


 
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