§ 2 - Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSASatzV)

V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 271 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 260
Geltung ab 26.02.2011; FNA: 660-3-4 Bundesbürgschaften
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 26. Februar 2011 FMSASatzV FMSASatzung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 5. Juli 2010 (BGBl. I S. 874) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2011.



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