Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 2. EGeldRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EGeldRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechZahlV)
V. v. 02.11.2009 BGBl. I S. 3680; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 3 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 33 RechZahlV Erstmalige Anwendung (vom 21.12.2018)
... für eigene Anteile" ersetzt. (5) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288) ist erstmals auf den Jahresabschluss und den Lagebericht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
V. v. 09.06.2011 BGBl. I S. 1041
Artikel 2 RechVÄndV Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
... vom 2. November 2009 (BGBl. I S. 3680), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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