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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (1. IndMetAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); Geltung ab 09.03.2011
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. März 2011 IndMetAusbV § 10, § 18

Die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599) wird wie folgt geändert:

1.
§ 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
im Einsatzgebiet Schweißtechnik drei schweißtechnische Prüfstücke in zwei Handschweißverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik mit zwei verschiedenen Werkstoffgruppen ausführen oder in den übrigen Einsatzgebieten Fügetechniken anwenden".

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik nach Satz 1 Nummer 5 wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung e. V. eingehalten worden sind."

2.
§ 18 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
im Einsatzgebiet Schweißtechnik drei schweißtechnische Prüfstücke in zwei Handschweißverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik mit zwei verschiedenen Werkstoffgruppen ausführen oder in den übrigen Einsatzgebieten Fügetechniken anwenden".

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik nach Satz 1 Nummer 5 wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung e. V. eingehalten worden sind."



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. IndMetAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. IndMetAusbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975
§ 36 IndMetAusbV Bestandsschutz (vom 01.08.2018)
... Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ) geändert worden ist, weiter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975
Bekanntmachung IndMetAusbVNB
... vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), 2. den am 9. März 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ), 3. den am 1. August 2018 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 746
Artikel 1 2. IndMetAusbVÄndV
... Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Überschrift zu ... Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ) geändert worden ist, weiter anzuwenden. § 37 Änderung bestehender ...