Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1741/09 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes des Landes Hessen über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg) (BVerfGE20110125 k.a.Abk.)

B. v. 28.02.2011 BGBl. I S. 362 (Nr. 9)
Geltung ab 25.01.2011; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

1.
§ 3 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom 16. Juni 2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I Seite 432) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

2.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2011 eine Neuregelung zu treffen.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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