Artikel 3a - Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (EGRBEG k.a.Abk.)

Artikel 3a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 SGB VIII § 10

§ 10 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 3 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 3 Absatz 2, §§ 14 bis 16, § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie Leistungen nach § 6b Absatz 2 des Bundeskindergeldgesetzes in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches den Leistungen nach diesem Buch vor."

2.
Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 27a Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 6 des Zwölften Buches und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, den Leistungen nach diesem Buch vor."

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Zitierungen von Artikel 3a Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a EGRBEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGRBEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022
Bekanntmachung SGBVIIINB
... 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), 7. den am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Artikel 3a des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453), 8. den am 5. Juli 2012 in Kraft ...

Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 29.06.2011 BGBl. I S. 1306
Artikel 2 BtVmRÄndG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -
... der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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