- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst:
„§ 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld".
- 2.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld".
- b)
- Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Nach dem Bundeskindergeldgesetz können auch der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden."
- c)
- In Absatz 3 wird das Wort „Familienkassen" durch die Wörter „nach § 7 des Bundeskindergeldgesetzes bestimmten Stellen" ersetzt.
- 1.
- In § 5 Absatz 1 Nummer 2a wird die Angabe „§ 23 Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
- 2.
- In § 221b Satz 3 wird die Angabe „§ 26 Absatz 4" durch die Angabe „§ 26 Absatz 3" ersetzt.
- 3.
- In § 251 Absatz 6 Satz 4 wird die Angabe „§ 26 Absatz 4" durch die Angabe „§ 26 Absatz 3" ersetzt.
- 4.
- In § 252 Absatz 2b wird die Angabe „§ 26 Absatz 4" durch die Angabe „§ 26 Absatz 3" ersetzt.
- 1.
- § 21 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe b wird die Angabe „§ 23 Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.04.2011
-
- b)
- Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
- „d)
- deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach § 66 Absatz 1 oder § 106 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- § 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe b werden die Wörter „§ 23 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.04.2011
-
- b)
- In Buchstabe d wird das dem Wort „Bundesausbildungsförderungsgesetzes" nachfolgende Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „§ 66 Absatz 1 Satz 1" werden die Wörter „oder § 106 Absatz 1 Nummer 1" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- In § 74 Satz 4 Nummer 1 wird die Angabe „§ 23 Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.04.2011
- 4.
- In § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird das Wort „Hilfebedürftige" durch das Wort „Leistungsberechtigte" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
-
- 1.
- In Satz 1 wird das Wort „Hilfebedürftige" durch das Wort „Leistungsberechtigte" ersetzt.
- 2.
- In Satz 3 werden die Wörter „den Hilfebedürftigen" durch die Wörter „die Leistungsberechtigten" ersetzt.
(7) In §
20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a des
Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 23 Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
Artikel 14 EGRBEG Inkrafttreten ... Nummer 25 und Nummer 35, Artikel 4, 7 Nummer 1 bis 3, 5 und 6, Artikel 8, Artikel 9 sowie Artikel 12 Absatz 2, 4 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4, Absatz 6, 8 und Artikel 13 ...
Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 687