Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BWHWFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWHWFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BWHWFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 14 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 13 BWHWFortbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... „Unternehmensführung" ist als Prüfungsleistung die Situationsaufgabe nach § 9 Absatz 1 zu bewerten. (4) Im Prüfungsteil „Personalmanagement" sind ...
Anzeige