§ 3 - Drucker-Ausbildungsverordnung (DruckerAusbV)

V. v. 07.04.2011 BGBl. I S. 570 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-66 Berufliche Bildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,

2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie

3.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.

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Zitierungen von § 3 DruckerAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DruckerAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DruckerAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 DruckerAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1: 1. Planen des Ablaufs von Druckaufträgen, 2. Einrichten von ... aus den Auswahllisten I und II: 1. zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I: I.1 Datenvorbereitung Digitaldruck, I.2 ... I.21 Weitere Druckverfahrenstechnik; 2. eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II: II.1 Bogenoffsetdruck, II.2 ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...
Anlage DruckerAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil ... aus den Wahlqualifikationen 1. Auswahlliste I (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2) Lfd. Nr.  ... 2. Auswahlliste II (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3) Lfd. Nr.  ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1 Lfd. Nr. Teil ...


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