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Artikel 3 - Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)

Artikel 3 Änderung des Energiestatistikgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2011 EnStatG § 3, § 5, § 7

Das Energiestatistikgesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Einspeisung von Elektrizität ist getrennt nach Erzeugung aus herkömmlichen und aus erneuerbaren Energieträgern auszuweisen."

b)
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Abnehmergruppen nach Nummer 1 und 3 umfassen die Sektoren Industrie, Verkehr, private Haushalte und sonstige Sektoren."

2.
Dem § 5 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Abnehmergruppen nach Nummer 3 umfassen die Sektoren Industrie, Verkehr, private Haushalte und sonstige Sektoren."

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a werden die Wörter „den Bezug von" durch die Wörter „die in ihr Netz eingespeiste" ersetzt.

bb)
Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt:

„d)
die vom Einspeiser selbst erzeugte und verbrauchte Elektrizität aus Energieträgern nach Buchstabe a aus Anlagen mit Anschluss an das Netz des Netzbetreibers,".

b)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe „100" wird durch die Angabe „500" ersetzt.

bb)
Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
Einsatz von Bioenergieträgern jeweils nach Art und nach Herkunft aus dem In- und Ausland,".

cc)
In Buchstabe d werden nach dem Wort „sowie" die Wörter „Einfuhr und" eingefügt.

dd)
Folgender Satz wird angefügt:

„Der Energiegehalt der Treibstoffe bemisst sich nach Anhang III der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) in seiner jeweils geltenden Fassung."



 

Zitierungen von Artikel 3 EAG EE

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EAG EE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAG EE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 3 3. EnWNG Änderung des Energiestatistikgesetzes
... 14 des Energiestatistikgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) geändert worden ist, werden die folgenden ...