Änderungen an Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.01.2025(noch nicht in Kraft)Artikel 81 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2024Synopse gesamt oder einzeln für
§ 13, § 18
Artikel 50 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)
 26.11.2019§ 12Artikel 37 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
 11.05.2019Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 8
Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 644)
 01.01.2019§ 18Artikel 15 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
 24.10.2015§ 18 (neu)Artikel 5 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
 01.07.2011§ 17Artikel 18 Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687)
 03.05.2011(Inkrafttreten)Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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