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§ 35 - Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)

Artikel 1 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Geltung ab 18.06.2011; FNA: 319-114 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung



(1) 1Über einen Antrag auf Feststellung der Anerkennung oder über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels nach den Abschnitten 3 bis 5 entscheidet ausschließlich das Amtsgericht, das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbezirk

1.
sich die Person, gegen die sich der Titel richtet, gewöhnlich aufhält oder

2.
die Vollstreckung durchgeführt werden soll.

2Für den Bezirk des Kammergerichts entscheidet das Amtsgericht Pankow.

(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Zuständigkeit durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht des Oberlandesgerichtsbezirks oder, wenn in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet sind, einem Amtsgericht für die Bezirke aller oder mehrerer Oberlandesgerichte zuzuweisen. 2Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

(3) 1In einem Verfahren, das die Vollstreckbarerklärung einer notariellen Urkunde zum Gegenstand hat, kann diese Urkunde auch von einem Notar für vollstreckbar erklärt werden im Anwendungsbereich

1.
der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 oder

2.
des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

2Die Vorschriften für das Verfahren der Vollstreckbarerklärung durch ein Gericht gelten sinngemäß.



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Frühere Fassungen von § 35 AUG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2021Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
aktuell vorher 26.02.2013Artikel 1 Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts
vom 20.02.2013 BGBl. I S. 273
aktuellvor 26.02.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35 AUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 AUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 AUG Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
... Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (2) Zuständig ist das in § 35 Absatz 1 und 2 bestimmte ...
§ 34 AUG Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
... Inhalts (Konkretisierung) des Titels beantragen. Zuständig ist das in § 35 Absatz 1 und 2 bestimmte Gericht. (2) Der Antrag kann bei dem Gericht ...
§ 66 AUG Vollstreckungsabwehrantrag (vom 26.02.2013)
... hat. In den Fällen des Absatzes 1 richtet sich die Zuständigkeit nach § 35 Absatz 1 und ...
§ 69 AUG Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
... den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 richtet sich die Zuständigkeit nach § 35 Absatz 1 und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer notariellen Urkunde nach § 55 Abs. 3 AVAG, nach § 35 Abs. 3 AUG , nach § 3 Abs. 4 IntErbRVG oder nach § 4 Abs. 4 IntGüRVG 264,00 € ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 13 IntErbRVGEG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „§ 35 Abs. 3 AUG" die Wörter „oder nach § 3 Abs. 4 IntErbRVG" ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 5 UntKostRÄndG Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
... ersetzt. 7. In § 7 Absatz 1 Satz 2, § 21 Absatz 1 Satz 2 und § 35 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Pankow-Weißensee" durch die ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 9 EGAUG Änderung der Kostenordnung
... und Vollstreckungsausführungsgesetzes" die Wörter „oder nach § 35 Absatz 3 des Auslandsunterhaltsgesetzes" eingefügt. 2. In Satz 2 werden nach ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Artikel 4 VO2019/1111-DG Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
... 1 Satz 2, § 21 Absatz 1 Satz 2, § 27 Absatz 1 Satz 3, § 28 Absatz 1 Satz 2 und § 35 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Pankow/Weißensee" durch das Wort ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 273, 2014 I 887
Artikel 1 AUGuaÄndG Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
... Familienangehörigen" eingefügt. 9. In § 35 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „nach den Abschnitten 3 und 4" durch die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 148a KostO Vollstreckbarerklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen (vom 18.06.2011)
... § 55 Abs. 3 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes oder nach § 35 Absatz 3 des Auslandsunterhaltsgesetzes erhält der Notar eine Gebühr in Höhe von ...