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Artikel 6 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (EGAUG k.a.Abk.)

G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094 (Nr. 24); Geltung ab 18.06.2011, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 6 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes


Artikel 6 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2011 AVAG § 1, § 14, § 25, § 31, § 33, § 37, § 38, § 39

Das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
In den Angaben zu Teil 1 Abschnitt 3 wird das Wort „Vollstreckungsgegenklage" jeweils durch das Wort „Vollstreckungsabwehrklage" ersetzt.

b)
Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:

„§ 33 (weggefallen)".

c)
Die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 2 (weggefallen)

§§ 37 bis 39 (weggefallen)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Buchstabe c wird aufgehoben.

bb)
Die bisherigen Buchstaben d bis f werden die Buchstaben c bis e.

b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Der Anwendungsbereich des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) bleibt unberührt."

3.
In der Abschnittsüberschrift vor § 11 und in der Überschrift des § 14 wird jeweils das Wort „Vollstreckungsgegenklage" durch das Wort „Vollstreckungsabwehrklage" ersetzt.

4.
In § 25 Absatz 1 werden die Wörter „§ 17 Absatz 1 bis 3" durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 und 2" ersetzt.

5.
In § 31 wird die Angabe „§ 53 Absatz 1" durch die Wörter „§ 53 Absatz 1 und § 119" ersetzt.

6.
§ 33 wird aufgehoben.

7.
Teil 2 Abschnitt 2 wird aufgehoben.





 

Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.06.2011 (26.10.2011)Berichtigung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
vom 13.10.2011 BGBl. I S. 2094

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EGAUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGAUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146
Bekanntmachung AVAGNB 2015
... 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), 2. den am 18. Juni 2011 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898, 2094), 3. den am 26. Februar 2013 in ...

Berichtigung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
B. v. 13.10.2011 BGBl. I S. 2094
Berichtigung EGAUGBer
... vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) ist wie folgt zu berichtigen: Artikel 6 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. In § 25 Absatz 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 273, 2014 I 887
Artikel 2 AUGuaÄndG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898, 2094) geändert worden ist, wird wie folgt ...