Artikel 17 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (EGAUG k.a.Abk.)

G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094 (Nr. 24); Geltung ab 18.06.2011, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 17 Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Artikel 17 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 FZV § 39

In § 39 Absatz 5a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 15 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 36 Absatz 2c" die Angabe „und 2d" und nach den Wörtern „(§ 4 des Auslandsunterhaltsgesetzes)" die Wörter „sowie für den Gerichtsvollzieher" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 EGAUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGAUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 EGAUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 11 Nummer 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 16 und 17 treten am 1. Januar 2013 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Artikel 5 ABMNG Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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