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Änderung Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts vom 18.06.2011

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Artikel 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.06.2011 geltenden Fassung
Artikel 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 18.06.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 13.10.2011 BGBl. I S. 2094
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 6 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes


Das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In den Angaben zu Teil 1 Abschnitt 3 wird das Wort 'Vollstreckungsgegenklage' jeweils durch das Wort 'Vollstreckungsabwehrklage' ersetzt.

b) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:

'§ 33 (weggefallen)'.

c) Die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst:

'Abschnitt 2 (weggefallen)

§§ 37 bis 39 (weggefallen)'.

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe c wird aufgehoben.

bb) Die bisherigen Buchstaben d bis f werden die Buchstaben c bis e.

b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

'(3) Der Anwendungsbereich des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) bleibt unberührt.'

3. In der Abschnittsüberschrift vor § 11 und in der Überschrift des § 14 wird jeweils das Wort 'Vollstreckungsgegenklage' durch das Wort 'Vollstreckungsabwehrklage' ersetzt.

(Text alte Fassung)

4. In § 25 Absatz 1 wird die Angabe 'bis 3' durch die Angabe 'und 2' ersetzt.

(Text neue Fassung)

4. In § 25 Absatz 1 werden die Wörter '§ 17 Absatz 1 bis 3' durch die Wörter '§ 17 Absatz 1 und 2' ersetzt.

5. In § 31 wird die Angabe '§ 53 Absatz 1' durch die Wörter '§ 53 Absatz 1 und § 119' ersetzt.

6. § 33 wird aufgehoben.

7. Teil 2 Abschnitt 2 wird aufgehoben.