Berichtigung - Berichtigung der Fünften Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung (5. PackungsVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 18.05.2011 BGBl. I S. 940 (Nr. 24); Geltung ab 01.05.2011
Berichtigung

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Mai 2011 5. PackungsVÄndV Artikel 1, PackungsV Anlage 1, Anlage 4, Anlage 5

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung vom 9. März 2011 (BGBl. I S. 384) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Anlage 1 in der Gruppe „Antibiotika/Chemotherapeutika" ist die Position

„- Kombination aus Amoxicillin und Clavulansäure 132124”


 
wie folgt zu ändern:

„- Kombination aus Amoxicillin und Clavulansäure 132024".


2.
In Anlage 1 in der Gruppe „Antidiabetika" sind die Positionen

„- Sitagliptin3060100"
- Vildagliptin306090"


 
wie folgt zu ändern:

„- DPP-4-Inhibitoren3060100
• Sitagliptin3060100
• Vildagliptin306090".


3.
In Anlage 4 in der Gruppe „Antidiabetika" sind die Positionen

„- Exenatid Fertigpens 1-3
- Liraglutid6 ml 15 ml 30 ml"


 
wie folgt zu ändern:

„Exenatid Fertigpens 1-3
Liraglutid6 ml 15 ml 30 ml".


4.
In Anlage 4 in der Gruppe „Hypophysen-, Hypothalamushormone, andere regulatorische Peptide und Hemmstoffe" ist die Position

„- Somatropin1630"


 
wie folgt zu ändern:

„- Somatropin1628".


5.
In Anlage 4 in der Gruppe „Immunstimulantien" ist die Position

„- Mycophenolsäure14-"


 
zu streichen.

6.
In Anlage 5 Nummer 1 in der Gruppe „Ausnahmen nach Wirkstoffen:" ist die Position

„- Testosteron, abgeteilt 30-90"


 
wie folgt zu ändern:

„- Testosteron, abgeteilt 30 St -90 St".


Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Ulrich Dietz



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