Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung (1. BVDVVÄÄndV k.a.Abk.)

V. v. 31.05.2011 BGBl. I S. 1002 (Nr. 26); Geltung ab 09.06.2011
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 17b Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 18, 20 Absatz 1 und 2 und § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Juni 2011 1. BVDVVÄndV Artikel 2

In Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2131) werden

1.
die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und

2.
Absatz 2 aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juni 2011.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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