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Artikel 6 - OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)

Artikel 6 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes


Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2011 RStruktFG § 12

§ 12 des Restrukturierungsfondsgesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank" und das Wort „nicht" gestrichen.

b)
Die Sätze 3 bis 6 werden aufgehoben.

2.
Folgender Absatz 11 wird angefügt:

„(11) Eine Rechtsverordnung nach Absatz 10 Satz 2 bis 7 ist vor der Zuleitung an den Bundesrat dem Bundestag zuzuleiten. Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden. Der Beschluss des Bundestages wird der Bundesregierung zugeleitet. Hat sich der Bundestag nach Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang der Rechtsverordnung nicht mit ihr befasst, so wird die unveränderte Rechtsverordnung dem Bundesrat zugeleitet. Soweit die Rechtsverordnung aufgrund des Beschlusses des Bundesrates geändert wird, bedarf es einer erneuten Zuleitung an den Bundestag nicht."

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Zitierungen von Artikel 6 OGAW-IV-UmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 OGAW-IV-UmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGAW-IV-UmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 OGAW-IV-UmsG Inkrafttreten
... beschränkt auf § 144 Absatz 6, Nummer 95 und 96, Artikel 2 Nummer 5 sowie die Artikel 4 bis 11 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 12 tritt mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 6 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, wird in Nummer 4 der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Restrukturierungsfonds-Verordnung (RStruktFV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1406; aufgehoben durch § 9 V. v. 14.07.2015 BGBl. I S. 1268
Eingangsformel RStruktFV
... Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 und Absatz 11 des Restrukturierungsfondsgesetzes, der durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, verordnet die ...