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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EUSozSichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUSozSichG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG)
G. v. 01.04.2021 BGBl. I S. 658
§ 5 SozSichUKG Zugangsstellen für den elektronischen Datenaustausch
... Für die Zugangsstellen für den elektronischen Datenaustausch gilt § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa entsprechend. (2) § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der ... zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa entsprechend. (2) § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa sowie § 219b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend mit der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 22 6. SGB IV-ÄndG Folgeänderungen
... durch das Wort „Rentenversicherung" ersetzt. (6) In § 6 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa vom ...

Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 6 BBuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
... § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1202), das zuletzt durch Artikel 22 Absatz 6 des Gesetzes vom 11. ...