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Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (SteinkohleFGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2011 SteinkohleFG § 1

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3086) wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
Absatz 3 wird zu Absatz 2 und Absatz 4 zu Absatz 3.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juli 2011.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Philipp Rösler