Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (SteinkohleFGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1344 (Nr. 35); Geltung ab 15.07.2011
| |
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2011 SteinkohleFG § 1

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3086) wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
Absatz 3 wird zu Absatz 2 und Absatz 4 zu Absatz 3.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juli 2011.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Philipp Rösler



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed