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Synopse aller Änderungen der Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 16.12.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. Dezember 2011 durch Bekanntmachung der 2. BBhVÄndVBek geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 2. BBhVÄndV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.12.2011 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 16.12.2011 geltenden Fassung durch B. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2710 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 2 Inkrafttreten | |
(Text alte Fassung) (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt. | (Text neue Fassung) (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt. *) |
(2) Artikel 1 Nummer 11 und 12 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. | |
--- *) Gemäß Bekanntmachung v. 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2710) ist die Verordnung am 2. Januar 2009 in Kraft getreten. | |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9810/v174176-2011-12-16.htm